Baukredit umschulden Viele Menschen sind sich nach dem Ablauf der Zinsbindung nicht sicher, was den nun passieren kann, wenn sie den Kreditgeber wechseln oder wie es am einfachsten zu bewerkstelligen ist. Dafür gibt es natürlich keine Patentlösung, aber eine kleine Hilfe, was da auf einen zukommen kann.
Wenn man zum Beispiel nach einer Zehnjährigen Zinsbindung den Kreditanbieter wechseln will, kann man den bisherigen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen. Das ist auch möglich, wenn die Zinsbindung 15 oder 20 Jahre geplant war.
Denn der Gesetzgeber hat den Verbrauchern, dieses Recht im Paragraf 489 im BGB festgeschrieben. Bei den Kosten für den Umstieg muss man dann damit rechnen, dass man für den Notar und die Grundbuchkosten ca. 0,5% der Grundschuld bezahlen muss. Die Grundschuld wird auf den Namen des Objekteigentümers im Grundbuch eingetragen. Außerdem muss bei einem Wechsel des Kreditanbieters, der Objektwert neu bewertet werden. Dafür können manchmal auch kosten entstehen, allerdings werden Sie nur selten von den Banken erhoben. Ähnlich ist das auch mit den Bearbeitungsgebühren. Womit Hausbesitzer aber rechnen müssen, sind Vorfälligkeitskosten. Wenn man seinen Kreditvertrag nach Ablauf der Zinsbindung kündigt, dann fallen keine Vorfälligkeitskosten an. Hat man aber zum Beispiel eine Zinsbindung von 10 Jahren und kündigt aber schon nach 5 Jahren, zahlt man in Deutschland für einen Kredit von ca. 100.000 Euro ca. 11000 Euro Vorfälligkeitskosten. Im Europäischen Raum, gelten die Vorfälligkeitskosten in Deutschland als die teuersten. In den meisten anderen Ländern Europas, sind die Vorfälligkeitskosten meistens nur halb so hoch oder noch geringer. Laut der Verbraucherzentrale sind die Vorfälligkeitskosten für so einen Kredit besonders in Belgien und Portugal besonders günstig. Da zahlt man in so einem Rechenbeispiel nicht 11000 Euro Vorfälligkeit sondern nur ca. 1500 Euro. |