Geldverleih Privatpersonen Als Geldverleih versteht man jede Form von Krediten und Darlehen. In Deutschland ist es auch Privatpersonen gestattet, Geld in größeren Summen zu verleihen. Dabei kann man es eben auch formlos also „mit Handschlag“ wie beim Viehhändler besiegeln.
Allerdings sollte man dafür auch gleich einen Vertrag aufsetzen, damit beide Seiten einigermaßen abgesichert sind. Wer gewerblich eigenes oder fremdes Geld verleihen will, muss dafür eine Erlaubnis von den Behörden einholen. Als gewerblicher Kreditgeber gilt man spätestens dann, wenn man eine Sekretärin braucht, die die vergebenen Kredite sortiert, bearbeitet und eine Buchhaltung macht. Eben wie in einem normalen anderen Betrieb auch.
Private Kreditgeber sind insgesamt einem höheren Risiko ausgesetzt, dass sie ihr Geld nicht wiederbekommen. Denn meistens suchen Personen einen privaten Kredit, wenn sie von einer Bank schon abgelehnt wurden. Außerdem muss der Kreditgeber für die eigene Sicherheit dafür sorgen, dass der formulierte Vertrag „juristisch korrekt“ ist. Also keine Bedingungen enthält, die nach dem Gesetz verboten oder „sittenwidrig“ sind. Wucherzinsen, die weit über dem aktuellen Zinssatz liegen, werden als sittenwidrig bezeichnet. Der Geldverleih durch Privatpersonen ist besonders beim Bau des Eigenheims sehr beliebt. Dabei werden dann die Kredite von Vater, Mutter, Tante und Onkel gerne als Eigenkapital bei den Banken angegeben. Meistens bekommt man dann mit solchem „Eigenkapital“ dann auch das restliche Geld von der Bank. Wer Geld verleiht und davon Zinsen bekommt muss die Zinsen auch ganz normal in einer Steuererklärung angeben und Steuern darauf zahlen. Deshalb wird bei Privat-Krediten in der Familie oder unter „guten Freunden“ auch kein Kreditzins verlangt. Manchmal werden Verträge für zinslose Kredite unter Privatpersonen nur auf dem „Papier“ vereinbart. Das heißt, dass der Kreditgeber kein Geld auszahlt, der Kreditnehmer aber dafür belegen kann, dass er Schulden oder Ausgaben hat, mit denen er seine eigene Steuerbelastung senken kann. |