Geldverleih Vertrag
In einem Vertrag für Geldverleih sollte immer drin stehen, wer der Kreditgeber ist und wer der Kreditnehmer. Dazu gehört auch die vollständige Anschrift und das Geburtsdatum des Kreditnehmers. Oft wird aber auch noch eine Kopie vom Personalausweis oder dem Reisepass zum Kreditvertrag dazugefügt. Außerdem muss die Darlehenssumme und auch die Rückzahlungssumme sehr deutlich in einem Kreditvertrag drin stehen. Man muss also gleich erkennen können, was an Zinsen und/oder Gebühren zu zahlen ist. Dazu wird in einem Vertrag für Geldverleih auch eine Laufzeit und die Zahlweise vereinbart. Bei der Laufzeit wird festgelegt, bis wann der Kredit vollständig zurückgezahlt werden muss. Bei der Zahlweise wird vereinbart, wie gezahlt wird. Dabei kann eine monatliche Rückzahlung vereinbart werden. Eine vollständige Rückzahlung am Ende der Laufzeit wird eher selten bei privatem Geldverleih vereinbart. Außerdem wird die Laufzeit bei Verträgen unter Verwandten manchmal, nach dem Prinzip: „Zahl's zurück, wann du kannst!“ vereinbart. Weil bei Geld bekanntlich alle Freundschaft aufhört, sollte man auch so eine Vereinbarung im Darlehensvertrag formulieren. Für den Fall, dass ein Kreditnehmer nicht mehr zurückzahlen kann, sollte man auch eine Sicherheit im Vertrag vereinbaren. Eine Sicherheit bedeutet, dass der Kreditgeber den Gegenstand oder das „Sparbuch“ des Kreditnehmers bekommt, wenn dieser das Geld nicht zurückzahlen kann. Wenn etwas Bestimmtes als Sicherheit vereinbart wurde, darf der Kreditnehmer diesen Gegenstand nicht verkaufen, bis er/sie den ganzen Kredit zurückgezahlt hat. Die notarielle Beglaubigung dient nur dazu, festzustellen das der Vertrag auch den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Die Unterschrift des Notars bestätigt also dass der Vertrag alle Anforderungen erfüllt. Dann bleibt nur noch die Unterschrift. Bei der Auszahlung des Geldes wird meist eine gesonderte Quittung geschrieben, wenn im Vertrag nicht extra drin steht, dass er auch gleichzeitig als Quittung für die Auszahlung gilt.
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