Konto Eröffnung mit Schufa Wer Schufa-Einträge, eidesstattliche Versicherungen oder sogar eine Verbraucherinsolvenz am Hals hat, hat es oft schwer. Obwohl es eine freiwillige Verpflichtung der Kreditinstitute gibt, auch so überschuldeten Personen zumindest ein guthabengeführtes Konto zur Verfügung zu stellen.
Das Problem ist leider bei vielen Banken, dass sie nicht einmal diese Konten zur Verfügung stellen wollen. Aber auch eine sofortige Kündigung des Kontos bei einer Pfändung ist auch eine übliche Praxis. Obwohl das leider sehr oft der Fall ist, so gibt es doch auch viele Kreditinstitute, die auch dann Anträge auf ein guthabengeführtes Konto annehmen und ausführen.
Wichtig dabei ist allerdings, dass man zu diesem Zeitpunkt keine anderen bestehenden Konten haben darf. Obwohl es vor allem von „Konto-Vermittlern“ gerne so dargestellt wird, dass man als Überschuldeter keine Konten mehr einfach so bekommt, ist es eigentlich gar nicht so schwer, wie es immer heißt. Wichtig dabei ist einfach nur zu einer Bank zu gehen, da direkt und vor allem vor der Bankinternen Schufa-Abfrage angeben was Sache ist. Zur Not kann man dann ja noch mal kurz auf die Selbstverpflichtung der Banken hinweisen. Mit einer rabenschwarzen Schufa weiß ich, wovon ich rede, wenn ich sage, dass mir kein Sozi/Arge oder sonstiger Berater von dieser Selbstverpflichtung erzählt hat. Sondern zwei Banken, bei denen ich mich, kurz vor einer Verbraucherinsolvenz, nach einem guthabengeführten Konto erkundigt habe. Ich kann nicht genau sagen, wie die Banken das handhaben, allerdings habe ich seinerzeit von sieben Banken nur eine Einzige gefunden, die es strickt ablehnte mir so ein Guthabenkonto zu eröffnen bzw. mein bestehendes Konto kündigte, als ich eine Pfändung bekam. Wie gesagt, wer nicht gleich mit dem Anspruch einer EC-Karte oder sonst was ankommt und die Karten direkt auf den Tisch packt, hat auch in solchen Situationen gute Chancen ein normales Girokonto zu bekommen. |