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10.03.2010
Negativeintrag was nun

Geben Sie nicht auf wenn Sie einen Negativeintrag haben.

Hier sind 6 Versuche Sie aufzuheitern

 

Die Schufa ist, in einfachen Worten erklärt, eine große Datenbank, die das Verhalten bei abgeschlossenen Verträgen insbesondere im Hinblick auf die Zahlungsmoral erfasst. Das bedeutet, dass beispielsweise Girokonten, Handy- und Telefonverträge, Kredite, Kreditanfragen und Leasingverträge oder auch Ratenkäufe etwa bei Versandhäusern in der Schufa-Datei erfasst werden. Problematisch wird es jedoch, wenn es zu negativen Schufaeinträgen in Folge eines sogenannten vertragswidrigen Verhaltens kommt, wenn also zum Beispiel in der Vergangenheit Rechnungen oder Kreditraten nicht bezahlt und ein Mahnverfahren eingeleitet wurde. Auch wenn dadurch vieles erschwert wird, ist ein negativer Eintrag in der Schufa dennoch kein Grund zum Verzweifeln. Hier sechs Punkte, die durchaus Hoffnung machen.

 

1.)Nicht alles ist unmöglich! Üblicherweise wird ein negativer Schufa-Eintrag damit assoziiert, dass kein Konto eröffnet, kein neuer Handy- oder Telefonvertrag abgeschlossen und kein Kredit aufgenommen werden kann und auch keine Ratenkäufe mehr möglich sind. Das ist so aber nicht richtig! Für das Konto gilt, dass man Banken durchaus an ihre freiwillige Selbstverpflichtung erinnern kann, denn damit haben sie sich selbst verpflichtet, jedem Bürger ein Konto zumindest auf Guthabenbasis zu gewähren, um niemanden aus dem Zahlungsverkehr auszuschließen. Auch Handyverträge oder sogar Kreditkarten sind möglich, ebenfalls auf Guthabenbasis. Zudem bieten viele Kreditgeber schufafreie Kredite an, die zwar an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind, jedoch auch bei einem negativen Eintrag gewährt werden.

 

2.)Der Eintrag bleibt nicht für immer! Einträge in der Schufa werden innerhalb von bestimmten Fristen gelöscht, ähnlich wie das Punktekonto in Flensburg.

 

3.)Es gibt auch gute Menschen! Nicht jeder Bänker oder Vertragspartner ist ein schlechter Mensch und es gibt durchaus einige unter ihnen, die sich die Mühe machen, in Erfahrung zu bringen, weshalb die Schufa-Datei so aussieht, wie sie aussieht.

 

4.)Vielleicht kann der Eintrag gelöscht werden! Manchmal vergisst die Schufa schlichtweg Einträge zu löschen oder speichert falsche Daten. In dem Fall kann man diese Einträge korrigieren lassen. Zudem kann es sich auch lohnen, denjenigen, der den Eintrag veranlasst hat, darum zu bitten, den Eintrag wieder löschen zu lassen, wenn die Schuld beglichen ist.

 

5.)Nicht jeder erfährt alles! Wird die Schufa-Datei abgefragt, erhält nicht jeder alle gespeicherten Daten. Fragt beispielsweise ein Handy-Anbieter die Datei ab, erhält er nur Informationen, die seine Branche betreffen, über beispielsweise Bankgeschäfte jedoch nicht. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, ein Mahnverfahren läuft oder ein Schuldnereintrag beim Amtsgericht vorliegt.

 

6.)Sie sind nicht allein! Auch wenn es ein schwacher Trost ist, aber viele Bürger haben keine makellose Schufa!

 
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