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30.07.2010
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Privat Geldverleih

Privat Geldverleih

 

Unter privatem Geldverleih versteht man einen Kredit unter Privatpersonen. Also der Darlehensgeber ist keine Bank, sondern vielleicht nur der Nachbar von gegenüber. Dabei ist Geldverleih, immer im Sinne eines Kredites zu verstehen, ganz gleich ob es ein Kredit von der Bank oder die Hilfe von der Oma ist.

 

 

 

Gerade im privaten Geldverleih wird häufig die Rückzahlung des Kredites am Ende der Laufzeit vereinbart. Außerdem sind die Laufzeiten meist viel kürzer als bei den Banken. Bei einem privaten Geldverleih werden auch meistens keine Bearbeitungsgebühren berechnet. Es sei den der Darlehensgeber, möchte einen notariell beglaubigten Vertrag.

 

 

Ob der Vertrag nun mit oder ohne einen Notar geschlossen wird, haben beide Seiten die gleichen Rechte und Pflichten wie bei einem normalen Kredit. Wenn also der Schuldner das Geld nicht zurückzahlen kann oder will, muss der Darlehensgeber nachweisen, dass der Vertrag geschlossen wurde und auch die vereinbarte Summe gezahlt wurde. Wen ein Gläubiger also nur den Vertrag hat, aber keine Quittung für die Auszahlung verlangt hat, dann ist das Geld sicher futsch. Denn so kann er nicht beweisen, dass der Schuldner das Geld auch wirklich erhalten hat. Als Quittung gilt dabei aber auch ein Kontoauszug von der Bank, wenn das Geld auf das Konto des Schuldners gegangen ist.

 

Wer sich Geld von Privatpersonen leiht, sollte genau im Auge behalten, von wem er/sie das Geld annimmt. Es wird zwar immer so getan als wären Kredithaie nur Krimi-Figuren, aber sie sind durchaus real. Damit man da nicht in gefährliche Situationen kommt, sollte man von solchen Kreditgebern lieber die Finger lassen. So etwas lohnt sich einfach nicht, vor allem weil solche Leute meistens völlig überzogene Zinsen verlangen. In manchen Fällen sind diese überhöhten Zinsen sogar als „Wucher“ strafbar. Auch wenn privater Geldverleih meist auf Vertrauen basiert, sollten doch Kreditgeber und Kreditnehmer zur Sicherheit einen rechtsgültigen Vertrag abschließen.