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05.02.2012
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Privatkredit Privatpersonen

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Auch Privatpersonen, die einen Kredit vergeben, müssen Steuern zahlen, wenn sie aus diesem Kredit Zinsen bekommen. Gelegentlich hat das Finanzamt aber mit einem anderen Problem bei solchen Privatkrediten zu kämpfen. Das sind die Scheinkredite.

 

Dabei schenkt der Gläubiger dem Schuldner die Darlehenssumme, schreibt aber trotzdem einen Darlehensvertrag mit Zinsen auf. Natürlich kann der Gläubiger dann mal sein Geld zurückfordern, aber wenn Gläubiger und Schuldner unter einer Decke stecken, kann das Finanzamt viel zu tun bekommen um diesen Umstand aufzudecken.

 

Der Gläubiger muss nicht befürchten, dass er für die vereinbarten Zinsen auch noch Steuern zahlen muss. Wenn der Gläubiger nachweist, dass er nie eine Zahlung erhalten hat, dann gibt es eben nichts, was man versteuern kann. Der Schuldner dagegen kann mit dem offenen Kredit sogar als außergewöhnliche Belastung ggf. Steuern unterschlagen. Weil eben niemand Geld zu verschenken hat, reagiert das Finanzamt auf solche Aktionen sehr empfindlich. Abgesehen von saftigen Nachzahlungen, kann es auch zu ziemlich hohen Busgeldern oder sogar Strafverfahren kommen. Steuerhinterziehung ist eben kein Kavaliersdelikt. Wer also keinen Ärger mit dem Fiskus haben will, sollte sich notfalls mit einem Anwalt oder einem Steuerberater zusammensetzen und nach einer Vertragsmöglichkeit suchen, die legal ist.

 

 

Eine einfache Möglichkeit Verwandte zu unterstützen ohne die Grenzen der steuerfreien Schenkungen, ist einfach eine Erklärung zum Beispiel des Opas, dass er die Kosten für den Hausbau seiner Enkelin mit einer Summe von X übernimmt. Wer sein Geld wofür ausgibt, ist eben dem Finanzamt fast, egal außerdem spart es Ärger, wenn man gerade beim Hausbau, eben Teile des Hauses gleich von Verwandten bezahlen lässt, die eine Unterstützung dazu geben. Dann muss auch bei größeren Summen keine Schenkungs-Steuer gezahlt werden. Wenn solche Schenkungen von Eltern kommen, kann jedes Elternteil über 200.000 Euro alle 10 Jahre an sein Kind verschenken, ohne, dass dafür die Schenkungs-Steuer anfällt. Die genauen rechtlichen Regelungen erfährt man aber auch auf diversen Webseiten im Internet und bei den Behörden.

 
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