Privatkredit Verjährung
Privatkredite, die nicht beglichen oder mit einem Verbraucherinsolvenzverfahren beendet wurden, verjähren erst nach dreißig Jahren. Um diese Verjährung zu vermeiden, können Gläubiger einen Titel erwirken, der ihnen vor dem Gesetz den Anspruch auf die Zahlungen sichert. Mit so einem Titel kann der Gläubiger auch Pfändungen und Zwangsvollstreckungen beim Gehalt oder persönlichen Besitz durchführen. So einen Titel kann der Gläubiger bekommen, wenn er einen Vollstreckungsbescheid bei einem Gericht bekommt oder wenn eine Schuldanerkenntnis, beim Schuldner durchgesetzt werden kann. So ein Titel verjährt zwar nach dreißig Jahren, jedoch beginnt die Verjährungsfrist jedes Mal von neuem, wenn der Gläubiger eine neue Vollstreckungsmaßnahme durchführt. Damit ist man wahrscheinlich lebenslang in Schuldhaftung. Privatkredite und andere offene Schulden, haben aber auch noch eine andere Verjährungsfrist. Wenn ein Gläubiger offene Forderungen hat und diese bis zum Jahresende des dritten Jahres, nicht durch ein Mahnverfahren oder bei einem Gericht geltend macht, ist diese Forderung normalerweise verjährt. Bei einzelnen Bereichen kann diese Verjährungsfrist aber schwanken. Die genauen Fristen und Tabellen bekommt man im Internet aus Schuldnerlexika oder den entsprechenden Gesetzesveröffentlichungen. Wer in die Schuldenfalle geraten ist, bei der er/sie schon Vollstreckungsbescheide und Ähnliches am Hals hat, der bekommt nur noch selten eine wirkliche Chance einen Offenbarungseid zu umgehen. Wer dabei erstmal selbst mit den Gläubigern verhandelt, sollte sich sehr genau ausrechnen, wann und wie viel gezahlt werden kann. Reicht das dem Gläubiger nicht, was meistens der Fall ist, sollte man zu einer Schuldnerberatung gehen, die dabei mit etwas mehr Nachdruck verhandeln kann. Mit sehr großer Vorsicht sollte man jedoch einen privaten Schuldenregulierer aufsuchen. Hier tummeln sich leider sehr viele Schafe, die nur versuchen aus den Schuldnern noch mehr Geld herauszupressen. Für einen ersten anwaltlichen Rat geht man mit Personalausweis und Einkommensbelegen zum zuständigen Amtsgericht und lässt sich für die Beratung einen Schein geben. Mit diesem Schein kostet der Anwalt nur noch 10,- Euro. Außerdem wird man da auch noch besser beraten.
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