Privatkredit Vertrag
Verträge für einen Privatkredit können in mehreren Arten gemacht werden. Dabei unterscheidet man grundsätzlich drei Formen, den Privatkredit von einer Bank, den Privatkredit von einer Privatperson und die Schuldverschreibungen. Dabei müssen Banken viele Vorschriften einhalten, wenn es um die Form des Kreditvertrages geht. Insbesondere geht es dabei um die Inhalte, wie Kreditsumme, Auszahlungs- und Rückzahlungsvereinbarungen, Sicherheiten, Zinsen, Kündigungsrechte und natürlich die genaue Benennung von Gläubiger und Schuldner. Dazu werden meistens von den Banken noch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Schufa-Klausel in den Vertrag eingebunden. Mit der Schufa-Klausel stimmt man zu, dass diese Kreditaufnahme bei der Schufa veröffentlicht wird. Das wirkt sich natürlich auf die Bonität aus. Denn wer gerade einen Kredit aufgenommen hat, bekommt nicht ohne weiteres einen Neuen. Bei Krediten von Privatpersonen ist das etwas einfacher. Dort kann man einen formlosen Kreditvertrag abschließen. Allerdings sollte man das auch schriftlich tun, damit vor allem der Gläubiger beweisen kann, dass es einen Kreditvertrag gegeben hat. Der Schuldner sollte an einem schriftlichen Vertrag genauso interessiert sein, damit es hinterher um die Bedingungen keinen Streit gibt.
Vom Inhalt kann man sich da an den Verträgen der Banken orientieren. Schuldverschreibungen sind da natürlich etwas anderes. Eine Schuldverschreibung ist kein Vertrag im herkömmlichen Sinne. Hier stellt der Schuldner dem Gläubiger eine Urkunde aus mit der er bestätigt, dass er eine gewisse Summe schuldet. Mit dieser Urkunde kann der Gläubiger seine Forderungen auch im Falle einer Insolvenz weiter betreiben. Das Risiko für den Schuldner ist bei einem Schuldschein, dass der Gläubiger nach der Rückzahlung den Schein behält und weitere Forderungen stellt. Deshalb sollte jeder der einen Schuldschein unterschreibt sehr genau darauf achten, dass er/sie alle Rückzahlungsbelege sehr sorgfältig aufhebt. Damit in so einem Fall bewiesen werden kann, dass die Zahlungen gemacht wurden.
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