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10.03.2010
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Privatkredit

Privatkredit

 

Bei Privatkrediten gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten. Als Erstes fällt sicher den meisten der Privatkredit von der Bank ein.

 

Aber rechtlich gesehen ist das ein gewerblicher Kredit, weil die Bank ein Unternehmen ist, dass Kredite vergibt. Dadurch sind sie rechtlich eben gewerbliche Kredite an Privatpersonen.

 

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Diese Kredite werden Privatkredite genannt, weil sie zur freien Verfügung der Kunden stehen. Also sie sind nicht an einen Ratenkauf von Autos, Computer oder Sonstigem gebunden.

 

 

Die zweite Form der Privatkredite, sind die Kredite die von einer Privatperson vergeben werden. Dabei ist es völlig egal, ob der Empfänger eine Privatperson oder ein Unternehmen ist. Für diese Verträge gibt es keine besonderen Vorschriften, wie sie auszusehen haben. Im Prinzip reicht also eine mündliche Vereinbarung oder ein Blatt Papier mit den Zeilen „Ich vergebe einen Kredit von xxx Euro an XXX.“

 

 

Diese schlichte Form der Verträge nennt man auch „formlose“ Verträge. Wer aber auf Nummer sicher gehen will, und das sollte man bei Geld immer, schreibt zumindest einen Schriftsatz, auf mit dem der Kredit vereinbart wird. Das ist schon allein dafür sehr wichtig, damit man auch beweisen kann, dass man überhaupt einen Vertrag abgeschlossen hat. Außerdem sollte man sich auch Belege aufheben, mit denen man beweisen kann, dass man das Geld ausgezahlt hat.

 

Bei Krediten von Privatpersonen entfallen aber nicht nur die Vorschriften für die Form des Vertrages, sondern auch das Kündigungsrecht. Also ein privater Kreditgeber kann einen Vertrag schneller kündigen und dann die Restsumme auf einmal verlangen. Wenn in einem Vertrag für einen Privatkredit auch Sicherheiten vereinbart werden, muss der Vertrag aber auch rechtlich korrekt formuliert sein. Das lässt man am besten von einem Notar überprüfen. Die Zinsen, die ein Kreditgeber aus einem Privatkredit bekommt, müssen genau so versteuert werden wie alle anderen Einkünfte auch.