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10.03.2010
Ratenzahlungen Ohne Schufa? Hier sind 5 Tipps

Ratenzahlungen Ohne Schufa? Hier sind 5 Tipps

 

Grundsätzlich werden alle Verträge in der Schufa erfasst, unabhängig davon, ob es sich beispielsweise um Kreditverträge, Handy- oder Telefonverträge oder Bestellungen mit Ratenkauf bei Versandhäusern handelt. Kommt es zu Zahlungsschwierigkeiten oder anderem sogenannten vertragswidrigem Verhalten, wird ein entsprechender Eintrag vorgenommen, der im allgemeinen Sprachgebrauch als negativer Eintrag bezeichnet wird. Ein solcher Eintrag erschwert künftige Vertragsabschlüsse und Ratenzahlungen deutlich, macht sie jedoch grundsätzlich nicht unmöglich. Eine Möglichkeit sind Ratenzahlungen ohne Schufa, die allerdings nur selten angeboten werden und mit Vorsicht auszuwählen sind. Hierzu im Folgenden fünf Tipps.

 

1.)Die Wahl des Anbieters. Anbieter, die Finanzierungen ohne Schufa anbieten, arbeiten häufig mit ausländischen Banken zusammen, die sich nicht an der Schufa orientieren. Allerdings sind solche Finanzierungen aufgrund des erhöhten Risikos meist teurer und an einige Voraussetzungen gebunden, die erfüllt sein müssen. Hierzu gehört beispielsweise ein geregeltes Einkommen in bestimmter Höhe sowie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, das seit mindestens einem Jahr besteht.

 

2.)Ratenkäufe auf Guthabenbasis. Verträge für Kreditkarten, Handys oder Telefone werden recht häufig auf Guthabenbasis, jedoch ohne Schufa angeboten. Das Prinzip besteht darin, dass der Kunde ein bestimmtes Guthaben auf sein Kundenkonto einzahlt, über das er anschließend verfügen kann.

 

3.)Mietkäufe. Mietkauf bedeutet, dass der Kunde einen Gegenstand nutzt und dafür eine monatliche Rate bezahlt, vergleichbar mit der Miete für eine Wohnung. Der finanzierte Gegenstand bleibt jedoch Eigentum des Anbieters und geht erst dann in den Besitz des Kunden über, wenn der vollständige Kaufpreis inklusive Verzinsung bezahlt wurde.

 

4.)Absicherung und Verbesserung der Bonität durch zweite Person. Reicht die eigene Bonität nicht aus, kann der Ratenkauf häufig dann realisiert werden, wenn der Kunde eine zweite Person benennt, die im Bedarfsfall die Zahlung der Raten übernimmt. Allerdings muss die zweite Person, die für den Kunden bürgt, einige Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise ein festes Einkommen oder entsprechende Rücklagen.

 

5.)Das richtige Produkt. Ebenso wie für die eigentliche Finanzierung gilt auch für das zu finanzierende Produkt, dass dieses mit Bedacht gewählt werden sollte. So gibt es beispielsweise Telefonverträge, die an weniger strenge Aufnahmerichtlinien gebunden sind und es kommt hinzu, dass unterschiedliche Finanzierungen angepasst an den jeweiligen Gegenstand angeboten werden.  

 
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